{"id":122,"date":"2021-06-21T17:21:21","date_gmt":"2021-06-21T17:21:21","guid":{"rendered":"https:\/\/ksc-eventtechnik.de\/?page_id=122"},"modified":"2023-03-21T14:15:47","modified_gmt":"2023-03-21T14:15:47","slug":"allgemeine-geschaeftsbediungungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ksc-eventtechnik.de\/?page_id=122","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbediungungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlagen und Bestandteile aller Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen der Firma KSC-eventtechnik GbR, (nachfolgend KSC-eventtechnik GbR genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenst\u00e4nden und hiermit zusammenh\u00e4ngende die Sach- und Dienstleistungen von KSC-eventtechnik GbR zum Gegenstand haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine G\u00fcltigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(a) Die Angebote von KSC-eventtechnik GbR sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter, sowie die Auftragsbest\u00e4tigung durch KSC-eventtechnik GbR bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n<p>(b) Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. KSC-eventtechnik GbR kann dieses Angebot bis kurz vor Mietbeginn, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Mietzeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin der Abholung der Mietgegenst\u00e4nde aus dem Lager von KSC-eventtechnik GbR (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der R\u00fcckgabe der Mietgegenst\u00e4nde im Lager von KSC-eventtechnik GbR ; auch wenn der Transport durch KSC-eventtechnik GbR erfolgt ist, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager f\u00fcr Mietbeginn und Mietende ma\u00dfgeblich. Zur Mietzeit z\u00e4hlen also auch Tage an denen die Mietgegenst\u00e4nde abgeholt \/ von KSC-eventtechnik GbR angeliefert und zur\u00fcckgegeben \/ von KSC-eventtechnik GbR abgeholt werden, also auch angebrochene Tage. Werden Mitgegenst\u00e4nde nach 12:00 abgeholt und vor 12:00 zur\u00fcckgegeben, wird f\u00fcr den Abholungs- und R\u00fcckgabetag, zusammen nur ein Tag berechnet. Nicht zur\u00fcckgebrachte Anlagen werden zu einem erh\u00f6hten Anfahrtsgeld abgeholt. Der Betrag richtet sich nach Weg und Aufwand, betr\u00e4gt jedoch mindestens 25,00 EUR.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei unvollst\u00e4ndiger R\u00fcckgabe wird der Mietvertrag f\u00fcr die ausstehenden oder unvollst\u00e4ndigen Ger\u00e4te bis zur vollst\u00e4ndigen R\u00fcckgabe verl\u00e4ngert. Es gelten die regul\u00e4ren Preise laut Preisliste. Kleinteile wie Haken, Adapterstecker, Klebeb\u00e4nder und Kabelbinder werden sofort als Verlust berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Entsteht KSC-eventtechnik GbR eine Schadenersatzforderung oder ein Verdienstausfall, weil die nicht zur\u00fcck gegebenen Ger\u00e4te zu einem neuen Auftrag gemietet wurden, \u00fcbernimmt der Vormieter die entstehenden Kosten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Abholung ist ein g\u00fcltiger Personalausweis vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Mietpreis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sofern nicht f\u00fcr bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form \u00a7 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten f\u00fcr die \u00dcberlassung der Mietgegenst\u00e4nde die Preise der jeweils bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preisliste in Verbindung mit der Zeit-Mengen-Staffelung. Die Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager 59929 Brilon.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Zus\u00e4tzliche Leistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, f\u00fcr deren wirksamen Abschluss und Inhalt \u00a7 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die H\u00f6he des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist KSC-eventtechnik GbR berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen. Zusatzauftr\u00e4ge werden mit einem Nachtragsangebot zu den von uns \u00fcblichen Preisen f\u00fcr Material und Stundenl\u00f6hnen berechnet. Vor Beginn der Zusatzdienstleistung muss vom Auftraggeber ein Nachtragsangebot unterschrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Stornierung durch den Mieter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis sp\u00e4testens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgeb\u00fchr zu k\u00fcndigen (Stornierung). Die K\u00fcndigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgeb\u00fchr ist zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung f\u00e4llig und betr\u00e4gt 25 % des vereinbarten Mietpreises, wenn sp\u00e4testens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird. 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach sp\u00e4testens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn danach sp\u00e4testens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. F\u00fcr den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des K\u00fcndigungsschreibens bei KSC-eventtechnik GbR ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Verg\u00fctungen oder Verg\u00fctungsanteile, die f\u00fcr zus\u00e4tzliche Leistungen i. S. v. \u00a7 5 vereinbart worden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, das KSC-eventtechnik GbR ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der entsprechende auf die Verg\u00fctung entfallende Abstandsbetrag ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter tr\u00e4gt bei der Durchf\u00fchrung seiner Veranstaltung das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko. KSC-eventtechnik GbR kann nicht dazu veranlasst werden, wegen Misserfolg der Veranstaltung von Teilen der Forderungen ab zu sehen oder die Preise zu senken.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Zahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(a) Sofern nicht f\u00fcr bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalit\u00e4ten in der Form des \u00a7 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Verg\u00fctung ohne Abz\u00fcge \/ Skonti (sp\u00e4testens) zum vereinbarten Mietbeginn f\u00e4llig (Vorauskasse). KSC-eventtechnik GbR ist zur Gebrauchs\u00fcberlassung nur Zug um Zug gegen vollst\u00e4ndige Zahlung der Verg\u00fctung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>(b) F\u00fcr den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.<\/p>\n\n\n\n<p>(c) Aufrechnungsrechte und Zur\u00fcckbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenanspr\u00fcche des Mieters nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(d) Die Verg\u00fctung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis sind w\u00e4hrend des Verzuges in der Zeit bis zum 31.12.2001 mit 4% p. a. \u00fcber den jeweiligen Basissatz gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Diskontsatz-\u00dcberleitungs-Gesetz, in der Zeit ab dem 31.12.2001 mit 4 % p. a. \u00fcber dem Satz des dem Diskontsatz der Bundesbank entsprechenden w\u00e4hrungspolitischen Instrument der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu verzinsen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Gebrauchs\u00fcberlassung und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(a) KSC-eventtechnik GbR verpflichtet sich, die Mietsache in einem zu dem vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauch geeigneten Zustand f\u00fcr die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu \u00fcberlassen. Die Abholung kann nur w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(b) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenst\u00e4nde bei \u00dcberlassung auf Vollst\u00e4ndigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen genehmigt\/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel sp\u00e4ter, so muss die Anzeige unverz\u00fcglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der \u00fcberlassenen Mietgegenst\u00e4nde auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt\/mangelfrei. Unterl\u00e4sst der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche von KSC-eventtechnik GbR nicht berechtigt, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nach \u00a7 537 BGB geltend zu machen oder nach \u00a7 542 BGB zu k\u00fcndigen oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung oder Anspr\u00fcche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>(c) Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anf\u00e4nglicher Mangel der Mietgegenst\u00e4nde vor, so ist KSC-eventtechnik GbR nach eigener Wahl zum Austausch \/ Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist KSC-eventtechnik GbR zur Vervollst\u00e4ndigung \/ zur M\u00e4ngelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften \/ fehlenden Mietgegenst\u00e4nde eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Mieter das Mietverh\u00e4ltnis unter Einhaltung der Voraussetzungen des \u00a7 542 BGB k\u00fcndigen. Sind mehrere Gegenst\u00e4nde vermietet, kann die K\u00fcndigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenst\u00e4nde als zusammengeh\u00f6rig vermietet worden sind und die M\u00e4ngel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsf\u00e4higkeit der Mietgegenst\u00e4nde in ihrer Gesamtheit wesentlich beeintr\u00e4chtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der St\u00f6rung schlie\u00dft das K\u00fcndigungsrecht aus.<\/p>\n\n\n\n<p>(d) Werden Ger\u00e4te, hinsichtlich derer KSC-eventtechnik GbR die zus\u00e4tzliche Verpflichtung vom Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Ger\u00e4te technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von KSC-eventtechnik GbR angemietet, haftet KSC-eventtechnik GbR f\u00fcr Funktionsst\u00f6rungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass f\u00fcr die M\u00e4ngel kein Bedienungsfehler urs\u00e4chlich oder mit urs\u00e4chlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(e) Im \u00dcbrigen sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Mieters, insbesondere f\u00fcr verschuldensunabh\u00e4ngige Schadenersatzabh\u00e4ngige wegen Nichterf\u00fcllung (\u00a7 538 BGB) und M\u00e4ngel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabh\u00e4ngig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverz\u00fcglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutz der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (\u00a7 545 BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>(f) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenst\u00e4nde etwa erforderlichen \u00f6ffentlich-rechtlichen Genehmigung rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch KSC-eventtechnik GbR erfolgt, hat der Mieter KSC-eventtechnik GbR vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. F\u00fcr die Genehmigungsf\u00e4higkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenst\u00e4nde \u00fcbernimmt KSC-eventtechnik GbR keine Gew\u00e4hr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Schadenersatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Mieters (auch f\u00fcr zus\u00e4tzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, wegen Nichterf\u00fcllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftausschluss gilt auch f\u00fcr jegliche Art von Folgesch\u00e4den, entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den. Ausgenommen vom vorstehenden Haftausschluss sind solche Ersatzanspr\u00fcche, deren Schadensursache grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Handeln von KSC-eventtechnik GbR beruht und Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Fehlens einer ausdr\u00fccklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von KSC-eventtechnik GbR ausgeschlossen ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten von KSC-eventtechnik GbR . Des Weiteren \u00fcbernimmt KSC-eventtechnik GbR keine Haftung f\u00fcr Immissionssch\u00e4den (H\u00f6rsch\u00e4den oder \u00e4hnliches).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von KSC-eventtechnik GbR<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Vertr\u00e4gen mit Dritten, insbesondere K\u00fcnstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von KSC-eventtechnik GbR zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschuss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschuss zugunsten von KSC-eventtechnik GbR ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren konnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er KSC-eventtechnik GbR von vorstehenden Schadenersatzanspr\u00fcchen Dritten freizuhalten, soweit KSC-eventtechnik GbR Dritten nicht wegen grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verhaltens haftet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahrung der GEMA-Rechte ist Aufgabe des Veranstalters.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Pflichten des Mieters W\u00e4hrend der Mietzeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(a) Die Mietgegenst\u00e4nde sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenst\u00e4nde auf seine Kosten verpflichtet. KSC-eventtechnik GbR ist w\u00e4hrend der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>(b) Die Mietgegenst\u00e4nde d\u00fcrfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschlie\u00dflich vom fachkundigen Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird<\/p>\n\n\n\n<p>Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter f\u00fcr die fortw\u00e4hrende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverh\u00fctungsvorschriften (UVV) und<\/p>\n\n\n\n<p>der Richtlinien des Verbandes deutscher Elektroingenieure (VDE), zu sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(c) Der Mieter hat f\u00fcr eine st\u00f6rungsfreie und ausreichend dimensionierte Stromversorgung zu Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. F\u00fcr Ausf\u00e4lle und Sch\u00e4den der Mietsachen in Folge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -Schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabh\u00e4ngig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet f\u00fcr Besch\u00e4digungen, Verluste oder \u00e4hnliches bis zur H\u00f6he des Neuwertes der Ger\u00e4te. F\u00fcr verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Gl\u00fchlampen oder andere Teile, einschlie\u00dflich Kleinzubeh\u00f6r, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Versicherung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter ist verpflichtet, das allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Besch\u00e4digung, Haftpflicht) ordnungsgem\u00e4\u00df und ausreichend zu versichern.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Abschluss der Versicherung ist KSC-eventtechnik GbR auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Mieters \u00fcbernimmt KSC-eventtechnik GbR die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Rechte Dritter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter hat die Ger\u00e4te von allen Belastungen, in Anspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanma\u00dfungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet den Vermieter unter \u00dcberlassung aller notwendigen Unterlagen unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Ger\u00e4te dennoch gepf\u00e4ndet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter tr\u00e4gt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 K\u00fcndigung des Vertrages<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(a) Unbeschadet der im \u00a7 6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von KSC-eventtechnik GbR zus\u00e4tzliche Leistungen zu erbringen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(b) KSC-eventtechnik GbR ist zu fristlosen K\u00fcndigungen berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pf\u00e4ndungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen erfolgen oder wenn \u00fcber sein Verm\u00f6gen das Insolvenzverfahren oder ein au\u00dfergerichtliches Vergleichsverfahren er\u00f6ffnet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>(c) Der Versto\u00df gegen die Bestimmungen im \u00a7 11 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt KSC-eventtechnik GbR zur fristlosen K\u00fcndigung des gesamten Vertrages, ohne das es einer Abmahnung bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 R\u00fcckgabe der Mietgegenst\u00e4nde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(a) Die R\u00fcckgabe kann nur w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(b) Der Mieter ist verpflichtet, die Ger\u00e4te vollst\u00e4ndig, im sauberen einwandfreiem Zustand und geordnet zur\u00fcckzugeben. KSC-eventtechnik GbR beh\u00e4lt sich die eingehende Pr\u00fcfung der zur\u00fcckgegebenen Mietgegenst\u00e4nde nach der Entgegennahme vor. Die r\u00fcgelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollst\u00e4ndigkeit und des Zustandes der zur\u00fcckgegebenen Mietgegenst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p>(c) Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies jedoch nicht m\u00f6glich, so hat der Mieter KSC-eventtechnik GbR hiervon unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. F\u00fcr jeden Tag, den der R\u00fcckgabetermin \u00fcberschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Verg\u00fctung zu entrichten. KSC-eventtechnik GbR bleibt die Geltendmachung weiterer Sch\u00e4den vorbehalten. Die Verg\u00fctung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der urspr\u00fcnglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der urspr\u00fcnglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Schriftform<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird diese auch durch \u00dcbermittlung durch Fernkopie (Telefax) bewahrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(a) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen KSC-eventtechnik GbR und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.<\/p>\n\n\n\n<p>(b) Erf\u00fcllungsort sowie Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist 59929 Brilon.<\/p>\n\n\n\n<p>(c) Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller<\/p>\n\n\n\n<p>sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zul\u00e4ssige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwellen am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>(d) M\u00fcndliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. \u00c4nderungen dieser Bestimmungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Allgemeines Diese allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlagen und Bestandteile aller Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen der Firma KSC-eventtechnik GbR, (nachfolgend KSC-eventtechnik GbR genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenst\u00e4nden und hiermit zusammenh\u00e4ngende die Sach- und Dienstleistungen von KSC-eventtechnik GbR zum Gegenstand haben. 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